Freitag, 30 Mai 2025 11:42

Gesetzesänderungen ab Juni 2025

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Verbraucherschutz Verbraucherschutz pixabay/Foto illustrativ

Ab Juni 2025 treten in Deutschland mehrere wichtige gesetzliche Neuerungen in Kraft. Betroffen sind unter anderem Stromkunden, Smartphone-Nutzer, pflegebedürftige Menschen sowie Besitzer von Wohnmobilen. Auch im Steuerrecht sowie im Verkehrsbereich mit der Schweiz gibt es Änderungen. 

Inhaltsverzeichnis:

Anspruch auf Mutterschutz nach Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche

Frauen erhalten ab Juni 2025 nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf Mutterschutz. Die Dauer richtet sich nach dem Schwangerschaftszeitpunkt:

  • ab der 13. Woche: 2 Wochen
  • ab der 17. Woche: 6 Wochen
  • ab der 20. Woche: 8 Wochen

Der Arbeitgeber erhält den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vollständig zurückerstattet, wenn ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird. Die Regelung betrifft alle Arbeitnehmerinnen unabhängig vom Arbeitsverhältnis.

Stromanbieterwechsel binnen 24 Stunden möglich

Ab dem 6. Juni 2025 ist der Wechsel des Stromanbieters an Werktagen innerhalb eines Tages möglich. Voraussetzung ist, dass die Kündigungsfristen beim bisherigen Anbieter eingehalten werden. Rückwirkende Anmeldungen, etwa im Falle eines Umzugs, sind nicht mehr erlaubt. Ziel der Neuregelung ist die Förderung des Wettbewerbs auf dem Strommarkt. Zusätzlich:

  • Der Wechsel muss digital dokumentiert werden.
  • Kunden dürfen nicht durch überhöhte Ablösezahlungen benachteiligt werden.
  • Die Bundesnetzagentur überwacht die Einhaltung der Frist.

Neue Anforderungen an Smartphones und Tablets

Ab dem 20. Juni 2025 gelten strengere Vorschriften für die Haltbarkeit von Smartphones, Tablets und kabellosen Telefonen. Hersteller sind verpflichtet:

  • Ersatzteile 7 Jahre nach Verkaufsstopp bereitzustellen
  • Akkus mit 800 Ladezyklen und 80 Prozent Restleistung zu garantieren
  • Energieeffizienz durch ein erweitertes Label transparent zu machen

Die Maßnahme ergänzt bereits bestehende Vorschriften für Haushaltsgeräte. Sie soll Ressourcen schonen und die Reparaturfreundlichkeit erhöhen.

Gasprüfung bei Wohnmobilen und Wohnwagen wird Pflicht

Für Wohnmobile und Wohnwagen ist ab dem 19. Juni 2025 eine regelmäßige Gasprüfung durch Sachverständige vorgeschrieben. Die Änderung wurde in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung aufgenommen. Ziel ist die Erhöhung der Sicherheit beim Kochen, Kühlen und Heizen im Fahrzeug.

Wichtige Punkte:

  • Die Prüfung betrifft alle Flüssiggasanlagen.
  • Sie muss im Rahmen der Hauptuntersuchung erfolgen.
  • Ohne gültige Prüfung kann keine TÜV-Plakette erteilt werden.

Weitere Neuerungen im Überblick

  1. Der 15. Juni wird erstmals als nationaler Veteranentag begangen. Bundeswehrangehörige – sowohl aktive als auch ehemalige – sollen an diesem Tag öffentlich gewürdigt werden.
  2. Die Steuererklärung für 2023 muss bei Inanspruchnahme eines Steuerberaters bis zum 2. Juni 2025 eingereicht werden. Für das Jahr 2024 gilt der 31. Juli 2025 als Frist, bei Beratung verlängert sich diese auf den 30. April 2026.
  3. Ab dem 28. Juni müssen viele digitale Dienstleistungen barrierefrei zugänglich sein. Das betrifft unter anderem Bank-Apps, Fahrkartenautomaten und Webseiten öffentlicher Verkehrsunternehmen.
  4. Unternehmen, die Projekte im Bereich Windkraft oder Telekommunikation planen, erhalten leichteren Zugang zum Grundbuch. Damit sollen bürokratische Hürden bei der Planung abgebaut werden.
  5. Die elektronische Rechtszusammenarbeit mit der Schweiz wird erweitert. Verkehrsverstöße können künftig digital verfolgt werden, um Verfahren zu beschleunigen.

Leistungen für Pflegebedürftige jetzt ausschöpfen

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 erhalten seit Januar 2025 monatlich 131 Euro für Entlastungsleistungen. Wichtig: Nicht genutzte Beträge aus dem Jahr 2024 – bis zu 1500 Euro – können noch bis 30. Juni 2025 verwendet werden. Mögliche Verwendungen:

  • Betreuung bei Demenz
  • Unterstützung im Haushalt
  • Hilfe bei Behördenkontakten

Die Angebote müssen landesrechtlich anerkannt sein, darauf weist die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ausdrücklich hin.

Juni 2025 bringt spürbare Veränderungen. Von Gesundheitsfragen über Verbraucherschutz bis hin zur Mobilität reichen die neuen Vorgaben. Für viele Bürgerinnen und Bürger lohnt es sich, jetzt aktiv zu werden und Fristen sowie Ansprüche rechtzeitig zu prüfen.

Quelle: WISMAR, www.24info-neti.com/de