Hintergrund des Vorfalls
Die betroffene Frau trat ihre Stelle in der Stadtverwaltung Schwerin Mitte Februar an. Schon bei ihrem ersten Treffen mit dem Teamleiter kam es zu unangemessenen Annäherungsversuchen. Der Teamleiter habe sie bedrängt und explizit sexuelle Gefälligkeiten gefordert, bei Nichterfüllung mit Entlassung gedroht. Trotz späterer Versuche, das Problem intern zu klären, fühlte sich die Frau gezwungen, öffentlich zu gehen, nachdem die interne Unterstützung ausblieb.
Reaktionen und Ermittlungen
Nach der öffentlichen Anschuldigung bestätigte die Stadtverwaltung den Eingang der Beschwerde und verwies auf laufende Untersuchungen. Während die Stadtverwaltung die Vorwürfe als unbegründet einstuft und die Kündigung mit mangelnder Arbeitsleistung während der Probezeit begründet, nimmt die Polizei Schwerin die Anzeige ernst und hat Ermittlungen aufgenommen. Die Unschuldsvermutung bleibt gewahrt, bis die Fakten geklärt sind.
Ausblick und rechtliche Schritte
Die entlassene Mitarbeiterin hat Klage gegen ihre Kündigung eingereicht. Das Arbeitsgericht Schwerin wird Mitte September über die Rechtmäßigkeit der Entlassung entscheiden. Dieser Fall unterstreicht die Notwendigkeit transparenter und gerechter Verfahrensweisen bei der Behandlung von Beschwerden am Arbeitsplatz und könnte weitreichende Konsequenzen für die Handhabung ähnlicher Fälle in der Zukunft haben.
Quelle: NORDKURIER