Mittwoch, 25 September 2024 15:50

Datenschutz in Schwerin: Widerspruch als Werkzeug der Bürger  

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Schwerin Schwerin fot: pixabay

In Schwerin steigt die Relevanz des Datenschutzes kontinuierlich. Die städtischen Einwohner haben durch das Bundesmeldegesetz (BMG) festgelegte Rechte, ihre Daten zu schützen. Dabei können sie gegen die Übermittlung ihrer persönlichen Informationen Widerspruch einlegen. Die Entscheidung, welche Daten geteilt werden dürfen, liegt somit in den Händen der Bürgerinnen und Bürger.

Wichtige Einsprüche gegen Datenweitergabe

Jährlich übermitteln Meldebehörden Daten junger Menschen kurz vor der Volljährigkeit an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. Diese Übermittlung dient dem Zweck, Informationsmaterial zum freiwilligen Wehrdienst zu versenden. Für Betroffene, die dies vermeiden möchten, steht das Recht zu, bei der Meldebehörde in Schwerin Widerspruch einzulegen.

Übermittlung an Religionsgemeinschaften und politische Parteien

In Schwerin besteht ebenso die Möglichkeit, der Weitergabe von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften zu widersprechen. Dies betrifft vor allem diejenigen, die keiner oder einer anderen Glaubensgemeinschaft angehören. Ein einfacher Widerspruch kann die Weitergabe dieser Daten verhindern.

Die Daten von Wahlberechtigten werden vor Wahlen und Abstimmungen an Parteien und Wählergruppen übermittelt, um gezielte Wahlwerbung zu ermöglichen. Viele Schweriner empfinden dies als einen Eingriff in ihre Privatsphäre und können durch einen Widerspruch diese Übermittlung unterbinden.

Sonderfälle: Jubiläen und Adressbuchverlage

Bei Alters- und Ehejubiläen ist es üblich, dass Daten an Presse und öffentliche Mandatsträger weitergegeben werden. Dies kann in einer eng vernetzten Stadt wie Schwerin unerwünschte Aufmerksamkeit erregen. Ein Widerspruch kann auch hier die Weitergabe stoppen.

Adressbuchverlage erhalten auf Antrag Zugang zu Informationen über Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Diese Daten dürfen nur zur Erstellung von Adressverzeichnissen verwendet werden. Ein Widerspruch bei der Meldebehörde kann jedoch auch hier die Veröffentlichung verhindern.

Datenschutz als Bürgerrecht

Das Recht auf Datenschutz und Privatsphäre wird in Schwerin und deutschlandweit durch das Bundesmeldegesetz gewährleistet. Jeder Bürger hat die Möglichkeit, durch einen Widerspruch zu bestimmen, ob und welche seiner Daten weitergegeben werden. Dieser Widerspruch ist bei der Meldebehörde der Haupt- oder alleinigen Wohnsitzes einzureichen und bleibt bis zu seinem Widerruf gültig. Es ist ein unkomplizierter, aber wirkungsvoller Weg, um die Kontrolle über die eigenen Daten zu wahren.

Quelle: www.on-the-top/de, schwerin.news