Inhaltsverzeichnis:
- Gerichtlicher Termin in Wismar ohne Erfolg
- Frühere Maßnahmen ohne Erfolg
- Kritische Stimmen aus der Politik
- Wie geht es weiter?
Gerichtlicher Termin in Wismar ohne Erfolg
Am Amtsgericht Wismar sollte ein Verfahren gegen eine Frau stattfinden, deren 13-jähriger Sohn seit Jahren nicht zur Schule geht. Der Junge hätte eigentlich die siebte Klasse in Grevesmühlen besuchen sollen, blieb jedoch zu Hause. Trotz zugestellter Ladung erschien die Mutter nicht vor Gericht. Eine Entschuldigung wurde ebenfalls nicht vorgelegt.
Nach einer rund zweistündigen Pause erklärte die zuständige Richterin, dass die polizeiliche Vorführung der Angeklagten für den Verhandlungstag scheiterte. Daraufhin gab sie einem Antrag der Staatsanwaltschaft statt, entweder eine erneute Vorführung zu veranlassen oder einen Haftbefehl zu erlassen, um eine Verhandlung zu ermöglichen. Ein neuer Termin für das Verfahren wurde bislang nicht bekanntgegeben.
Frühere Maßnahmen ohne Erfolg
Gegen die Mutter liegen bereits zwei Strafbefehle vor, weil sie die Schulpflicht ihres Kindes missachtet hat. Der Fall ist seit langem bekannt und beschäftigt nicht nur die Justiz, sondern auch das Jugendamt und die Polizei. In der Vergangenheit versuchten Beamte, den Jungen zur Schule zu bringen, scheiterten jedoch daran, dass sie nicht befugt waren, die Wohnung der Familie zu betreten.
Laut Landkreis gab es wiederholte Versuche, Kontakt zur Mutter aufzunehmen, jedoch ohne Erfolg. Die Behörden werfen der Frau vor, jegliche Zusammenarbeit zu verweigern.
Kritische Stimmen aus der Politik
Auch die Landespolitik ist alarmiert. Simone Oldenburg, Bildungsministerin von Mecklenburg-Vorpommern, bezeichnete den Fall als "ganz schreckliche Situation für das Kind". Das Staatliche Schulamt Schwerin stellte mehrfach Anzeigen wegen Kindeswohlgefährdung. Die Mutter reagierte jedoch weder auf Schreiben der Schule noch auf andere Kontaktversuche.
Wie geht es weiter?
Der Fall wirft ein Schlaglicht auf die Probleme bei der Durchsetzung der Schulpflicht und die Zusammenarbeit zwischen Behörden. Ob die Mutter durch einen Haftbefehl zur Verantwortung gezogen werden kann, bleibt abzuwarten. Der Junge, der seit vier Jahren nicht zur Schule geht, bleibt weiterhin im Fokus der Behörden.
Quelle: www.sn2world.com/de, wismar.fm