Mittwoch, 22 Januar 2025 16:16

Große Summe Bargeld im Polizeirevier Wismar abgegeben

Artikel bewerten
(0 Stimmen)
Polizeihauptrevier Wismar Polizeihauptrevier Wismar pixabay/Foto illustrativ

Am Morgen des 21. Januars wurde im Polizeihauptrevier Wismar eine außergewöhnliche Entdeckung gemacht. Eine ehrliche Person hat offenbar einen vierstelligen Geldbetrag gefunden und diesen im Briefkasten der Behörde abgegeben. Die Polizei sucht nun sowohl den Finder als auch den rechtmäßigen Eigentümer.

Inhaltsverzeichnis:

Die Suche nach dem ehrlichen Finder

Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen, um den Finder und den rechtmäßigen Eigentümer ausfindig zu machen. Besonders wichtig ist die Information, wo genau das Geld gefunden wurde. Diese Angabe könnte entscheidend sein, um den rechtmäßigen Besitzer zu identifizieren. Der Finder wird gebeten, sich unter der Telefonnummer 03841/2030 oder direkt im Polizeihauptrevier Wismar zu melden.

Fundsachen richtig behandeln

Die Polizei weist darauf hin, dass beim Fund von Gegenständen bestimmte gesetzliche Regelungen gelten. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist jeder Finder verpflichtet, den Eigentümer zu informieren oder den Fund bei einer zuständigen Behörde abzugeben. Das örtliche Fundbüro oder die Polizei sind die richtigen Ansprechpartner.

Wer einen Fund für sich behält, kann sich wegen Fundunterschlagung strafbar machen. Um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden, sollten Bürger bei einem Fund die korrekten Schritte einleiten.

Warnung vor sozialen Netzwerken

Die Polizei warnt davor, gefundene Gegenstände in sozialen Netzwerken wie Facebook oder WhatsApp zu posten. Solche Veröffentlichungen könnten dazu führen, dass sich unberechtigte Personen fälschlicherweise als Eigentümer ausgeben. Außerdem könnten Datenschutzgesetze verletzt werden, wenn persönliche Informationen unbefugt veröffentlicht werden.

Die Polizei appelliert an die Bevölkerung, verantwortungsbewusst zu handeln und Fundsachen immer den zuständigen Stellen zu melden. Nur so kann sichergestellt werden, dass verlorene Gegenstände ihren rechtmäßigen Besitzern zurückgegeben werden.

Quelle: www.milekcorp.com/de, ostsee-zeitung.de