Inhaltsverzeichnis:
- Unfall auf der A20 - Überschreitung der Geschwindigkeit mit 248 km/h
- Richter betont Rücksichtslosigkeit des Angeklagten
- Langwieriger Prozess und begrenzte Verhandlungszeit
- Hintergrund des Angeklagten und Konsequenzen
Unfall auf der A20 - Überschreitung der Geschwindigkeit mit 248 km/h
Am 2. August 2020 ereignete sich der schwere Unfall in den frühen Morgenstunden. Der Angeklagte fuhr betrunken mit seinem Auto auf der A20 bei Wismar. Mit einer Geschwindigkeit von 248 Stundenkilometern rammte er ein langsamer fahrendes Fahrzeug. Der Aufprall war so heftig, dass der Wagen vollständig zerstört wurde.
In diesem Fahrzeug starben ein 45-jähriger Mann und eine 19-jährige Frau. Ein weiterer 19-jähriger Insasse erlitt schwere Verletzungen.
Zum Zeitpunkt des Unfalls hatte der Soldat einen Blutalkoholwert von über 1,5 Promille, deutlich über dem gesetzlichen Grenzwert. Die Polizei hatte ihn kurz vor dem Unfall kontrolliert, ließ ihn jedoch weiterfahren. Die Beamten stehen nun in einem separaten Verfahren unter Untersuchung.
Richter betont Rücksichtslosigkeit des Angeklagten
Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte trotz Warnungen von Kameraden, die auf seine Alkoholisierung hinwiesen, die Fahrt antrat. Er wollte einen befreundeten Soldaten in Rostock besuchen und lehnte es ab, in der Kaserne in Niedersachsen zu bleiben. Richter Malte Burger bezeichnete dieses Verhalten als eigensüchtig und rücksichtslos.
Während des Prozesses wurde bekannt, dass der Mann bereits länger unter Alkoholsucht litt. Ein Gutachter bestätigte diese Abhängigkeit, stellte jedoch fest, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt voll schuldfähig war. Zudem wurden psychische Probleme infolge von Auslandseinsätzen, darunter in Mali, diskutiert.
Langwieriger Prozess und begrenzte Verhandlungszeit
Der Prozess war von zahlreichen Verzögerungen geprägt. Ein erster Versuch im Herbst 2023 scheiterte wegen einer Erkrankung eines Gutachters. Im Januar 2024 wurde die Verhandlung wiederaufgenommen, jedoch unter besonderen Bedingungen: Aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen des Angeklagten wurden die Verhandlungstage auf 90 Minuten begrenzt.
Das Urteil umfasst eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren, die Aberkennung der Fahrerlaubnis für fünf Jahre sowie die Feststellung mehrerer Straftatbestände, darunter fahrlässige Tötung in zwei Fällen. Der Verteidiger des Angeklagten kündigte an, mögliche Rechtsmittel zu prüfen. Binnen einer Woche könnte Berufung oder Revision eingelegt werden.
Hintergrund des Angeklagten und Konsequenzen
Der 33-Jährige stammt aus Eberswalde in Brandenburg und war zur Tatzeit als Soldat bei der Bundeswehr tätig. Nach dem Unfall verlor er seine Fahrerlaubnis und blieb selbst unverletzt. Die Tragödie beleuchtet auch die Verantwortung der Polizei, die den Mann trotz verdächtigen Verhaltens weiterfahren ließ.
Quelle: webrivaig.com/de, wismar.fm