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Ein tragischer Unfall auf der A20, bei dem zwei Menschen ums Leben kamen, fand seinen juristischen Abschluss. Ein 33-jähriger Bundeswehrsoldat wurde zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt. Das Urteil umfasst mehrere Straftatbestände, darunter fahrlässige Tötung und ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen.

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