Montag, 23 Dezember 2024 18:00

Grundsteuerreform 2025 - neue Regeln und Belastungen

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Grundsteuerreform 2025-Schwerin Grundsteuerreform 2025-Schwerin pixabay/Foto illustrativ

Die Reform der Grundsteuer tritt im Jahr 2025 in Kraft. Erstmals werden die Steuern auf Grundlage neu bewerteter Grundstückswerte erhoben. Experten warnen, dass vor allem Immobilienbesitzer in Küstennähe und städtischen Toplagen mit höheren Steuerlasten rechnen müssen.

Inhaltsverzeichnis:

Auswirkungen auf Rostock, Schwerin und Neubrandenburg

Städte wie Rostock, Schwerin und Neubrandenburg planen, die neuen Steuerbescheide ab Jahresbeginn 2025 zu versenden. Laut Wismars Bürgermeister Thomas Beyer (SPD) sollen die Einnahmen trotz Verschiebungen auf dem Niveau der Vorjahre bleiben. In Mecklenburg-Vorpommern betrugen diese zuletzt 6,2 Millionen Euro.

Das Finanzministerium in Schwerin wies darauf hin, dass die Grundsteuermessbeträge je nach Alter, Lage und Art der Grundstücke variieren können. Ältere Gebäude auf dem Land könnten weniger belastet werden, während Besitzer neuer Eigenheime mit höheren Steuern rechnen müssen. Die neue Berechnung berücksichtigt die unterschiedliche Wertentwicklung der Immobilien.

Regionale Unterschiede bei Hebesätzen

Die Hebesätze variieren stark zwischen den Regionen:

  • Rostock: Hebesatz von 438 Prozent
  • Wismar: Hebesatz von 541 Prozent
  • Rügen: Gemeinden wie Rövershagen und Breege reduzierten die Hebesätze auf 360 beziehungsweise 350 Prozent.
  • Schwerin: Der geplante Anstieg auf 646 Prozent scheiterte, der bisherige Wert von 595 Prozent bleibt bestehen.
  • Neubrandenburg: Anstieg von 550 auf 650 Prozent, ursprünglich waren 750 Prozent vorgesehen.

2023 lag der durchschnittliche Hebesatz in Mecklenburg-Vorpommern laut Statistischem Landesamt bei 447 Prozent. Die Höchstwerte verzeichnete die Gemeinde Wackerow bei Greifswald mit 700 Prozent, während in 22 Gemeinden der niedrigste Satz von 300 Prozent angewandt wurde.

Bedeutung der Grundsteuer B

Die Grundsteuer B zählt zu den wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Sie wird für bebaute und unbebaute Grundstücke erhoben, die nicht landwirtschaftlich genutzt werden. 2023 beliefen sich die Einnahmen aus dieser Steuer in Mecklenburg-Vorpommern auf 195,4 Millionen Euro. Nach der Gewerbesteuer war sie die zweitwichtigste kommunale Steuer. Die Gesamteinnahmen aus Realsteuern im Land betrugen 937 Millionen Euro.

Das Finanzministerium betonte, dass höhere Hebesätze nicht automatisch eine höhere Belastung bedeuten. Die Reform zielt auf aufkommensneutrale Änderungen ab, sodass die Steuererträge der Kommunen konstant bleiben. Beispielsweise sollen Rostock weiterhin 26 Millionen Euro und Schwerin 16 Millionen Euro jährlich einnehmen.

Quelle: www.patizonet.com/de, wismar.fm