Der Vermieter auf der anderen Seite ist jedoch verpflichtet die Wohnung bewohnbar zu halten und dies betrifft auch die Sanitäranlagen. Tatsächlich ist es so, dass Vermieter generell die Kosten übernehmen müssen. Sie sind aber auch dafür verantwortlich einen Klempner zu verständigen. Wenn man somit ein Problem besitzt, muss man sich erst mit dem Vermieter beziehungsweise der Hausverwaltung in Verbindung setzen. Dies ist wichtig, da diese häufig Firmen haben, mit denen sie zusammenarbeiten. Wenn Sie somit willkürlich ein Unternehmen engagieren, kann es durchaus passieren, dass Sie selbst auf den Kosten sitzen bleiben, selbst wenn diese eigentlich vom Vermieter übernommen hätten sollen.
Anders sieht es bei einem Notfall aus. Wenn Sie einen plötzlichen Rohrbruch haben und es mitten in der Nacht ist, können Sie natürlich nicht die Hausverwaltung erreichen. Manche Wohnungen haben einen Hausmeister, aber auch dieser wird Ihnen eventuell in der Nacht nicht helfen können. Sie müssen somit schnell reagieren und einen Sanitärnotdienst alarmieren. Anschließend müssen Sie der Hausverwaltung Bescheid geben und die Rechnung vorlegen, damit diese die Kosten übernimmt.
Achtung bei Eigenverschulden
Vermieter übernehmen jedoch nur dann die Kosten, wenn Sie selbst nicht für das Problem verantwortlich sind. Bedenken Sie hierbei, dass Sie nicht lügen können. Es wird nämlich ein Sachverständiger geschickt, der die Ursache ausfindig machen kann. Wenn die Ursache einer Verstopfung oder eines Rohrbruchs somit ein poröses Rohr ist, dann sind Sie nicht daran schuld. Rohre werden mit der Zeit automatisch porös, es kann aber auch eine extreme Kälteeinwirkung schuld sein. In jedem Fall muss der Vermieter auch hier die Kosten übernehmen. Wenn Sie jedoch selbst die Verstopfung verursacht haben, beispielsweise durch eine unsachgemäße Entsorgung von Speisen über die Abflüsse oder aufgrund zu vieler Haare im Abfluss, dann müssen Sie den Klempner auch bezahlen. Wenn Sie vorab nicht wissen, ob Sie schuld sind, dann wird wie bereits erwähnt ein Sachverständiger vom Vermieter beauftragt. Es ist somit wichtig, dass Sie die Rohre und Abflüsse sachgemäß behandeln. Im Fall der Fälle ist es somit immer am besten, dass Sie zunächst Ihren Vermieter kontaktieren. Wenn Sie nämlich verantwortlich sind können Sie anschließend immer noch die Kosten übernehmen. Wenn Sie jedoch einen Klempner selbstständig beauftragen, riskieren Sie dadurch nicht nur, dass Sie die Kosten übernehmen müssen, selbst wenn Sie dies nicht hätten tun müssen. Zusätzlich beauftragen Sie eventuell ein Unternehmen, das Ihnen zu viel berechnet. Die Vermieter arbeiten generell mit Unternehmen zusammen, die ihnen auch günstigere Preise bieten.
Wenn Sie einen Klempner jedoch selbst, im Falle eines Notfalls, beauftragen müssen, verlangen Sie unbedingt einen Kostenvoranschlag. Anhand diesem lässt sich auch nachweisen, dass Sie auf besonders geringe Kosten geachtet und nicht willkürlich jemanden beauftragt haben. Auch sollten Sie bei der Erstellung der Rechnung darauf achten, dass alle Einzelkosten genau aufgeführt sind, damit diese nachvollziehbar sind. Bei einem Notfall haben Sie nämlich nicht viel Zeit, lange nach einem günstigen Klempner zu suchen. Weiteres zu Rohrbrüchen und einer anschließenden Reparatur finden Sie unter https://www.cmb-rohrreinigung.de/.